1.FC Köln Fanclub Meckesheim 1993

Vereinssatzung

Die Vereinssatzung kann hier online gelesen werden oder steht als PDF-Datei zum Download / Drucken bereit.

Vereinssatzung Download / Drucken



1.) Zweck und Ausrichtung

Der 1. FC Köln Fanclub Meckesheim (im Folgenden Verein genannt) ist eine Vereinigung zur Gestaltung freizeitlicher Tätigkeiten in Sympathie der Fußballmannschaft 1.FC Köln und der Stadt Köln. Der Verein verhält sich politisch und konfessionell neutral. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.1.) Mitgliedschaft

Der Verein ist für Neuzugänge stets offen. Um Mitglied zu werden muss der Antragsteller einen Aufnahmeantrag ausfüllen und unterschreiben. Das Mitglied kann sich dann zwischen der aktiven oder passiven Mitgliedschaft entscheiden (siehe 7.1). Der Antragsteller erkennt somit die Satzung des Vereins an. Ein neues Mitglied hat sich bei nächster Gelegenheit in einer Mitgliederversammlung vorzustellen.

2.2.) Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein bedarf der Schriftform an ein Mitglied der Vorstandschaft. Jedes Mitglied kann zum Ende der Saison (spätestens zum letzten Ligaspiel) aus dem Verein austreten. Bei triftigem Grund kann in einer Versammlung über einen Ausschluss eines Mitglieds abgestimmt werden. Dazu ist bei den anwesenden Mitgliedern eine Mehrheit notwendig.

3.1.) Zusammensetzung der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:
1. Vorstand
2. Vorstand
Kassenwart
Schriftführer
Öffentlichkeitsbeauftragter

3.2.) Beisitzer

Des weiteren gehören, um die Vorstandschaft zu unterstützen, zwei Beisitzer zur Vereinsführung. Diese sieben Mitglieder bilden dann das sogenannte Führungsgremium.

3.3.) Wahlen

Die Vorstandschaft und die Beisitzer werden alle zwei Jahre bei der Hauptversammlung wie folgt gewählt:
Für die jeweiligen Positionen werden Kandidaten vorgeschlagen, bzw. kann man sich auch selbst vorschlagen. Danach ist zu klären, ob man eine geheime oder offene Wahl durchführt. Der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält, gilt als gewählt, sofern dieser die Wahl annimmt.

4.) Versammlungen

Die Versammlungen finden (bis auf Ausnahmen) jeden zweiten Freitag im Monat statt. Die Mitglieder werden gebeten die Versammlungen nach Möglichkeit regelmäßig zu besuchen. Aus dringendem Grund kann auch eine Sonderversammlung eingerufen werden. In diesem Fall werden die Mitglieder entsprechend benachrichtigt.

5.) Mitgliedsbeitrag

Der Jahresmitgliedsbeitrag ist auf dem Aufnahmeformular vermerkt und ist pro Saison im Voraus zu entrichten. Bei Eintritt zum Anfang der Saison bis 31.12. ist der volle Mitgliedsbeitrag und bei Eintritt ab dem 01.01. bis Saisonende ist die Hälfte des Mitgliedsbeitrags zu entrichten. Der Verein hat einen Sondertarif (siehe Aufnahmeformular) im Bezug auf den Mitgliedsbeitrag für aktive Ehepaare eingerichtet.
Der Verein bietet auch an, den Mitgliedbeitrag über ein Lastschriftverfahren einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt in dem Moment, in dem das Mitglied schriftlich seinen Austritt erklärt. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags ist ausgeschlossen.

5.1) Überfälliger Mitgliedsbeitrag

Bei nicht geleistetem Mitgliedsbeitrag kann zum 31.12. über einen Ausschluss oder andere Maßnahmen über das entsprechende Mitglied bei einer Mitgliederversammlung abgestimmt werden.

6.) Kassenprüfung

Eine Kassenprüfung kann durch ein Mitglied beantragt werden. Die Kassenprüfung wird dann durch eine ausgewählte Person durchgeführt.

7.1) Mitwirkung

Die Mitwirkung im Verein kann als aktives oder passives Mitglied erfolgen. Die Mitglieder müssen schriftlich (in der Regel beim Eintritt) erklären, ob sie als aktives oder passives Mitglied mitwirken möchten.

7.2) Aktive / Passive Mitglieder

Der Verein unterscheidet zwischen aktiven und passiven Mitgliedern wie folgt:

Aktive Mitglieder:
- geringerer Jahresmitgliedsbeitrag
- Vergünstigungen bei Veranstaltungen
- es sind mindestens 20 Pflichtstunden pro Saison zu leisten

Als geleistete Arbeitszeit zählt nur aktives Helfen bei Auf- und Abbau, Helfen bei Veranstaltungen und Helfen im Vereinsraum. Auf- und Abbauaktivitäten sind allerdings zeitlich begrenzt.
Sportliche Teilnahme bei Turnieren, Teilnahme bei Versammlungen, Sitzungen, Veranstaltungsfahrten und Mitfahrt beim Kerweumzug zählen nicht als aktiv geleistete Stunden.
Falls ein aktives Mitglied die Mindeststundenanzahl nicht erreicht, bestehen folgende Möglichkeiten:

- entsprechenden Ersatzdienst leisten
- Differenzbetrag zwischen aktivem und passivem Mitgliedsbeitrag leisten (wird allerdings weiter als aktives Mitglied geführt)
- Dauerhaft passives Mitglied werden

Passive Mitglieder:
- höherer Jahresmitgliedsbeitrag
- keine Vergünstigungen bei Veranstaltungen
- es sind keine Pflichtstunden zu leisten

7.3) Ausnahmeregelung

Von dieser Regelung ausgenommen sind: Ehrenmitglieder, Jugendliche unter 18 Jahren, schwangere Frauen und Mitglieder aus dem Ausland.
Diese werden wie aktive Mitglieder geführt, allerdings ohne Erbringungspflicht der Arbeitsstunden.

8.) Beschlussfassungen/Berechtigungen

Beschlüsse werden bei der Mitgliederversammlung getroffen. Das Führungsgremium trifft eine Vorauswahl an Vorschlägen, die dann in der Versammlung zur Abstimmung vorgetragen werden. Für eine Beschlussfassung ist dann eine Mehrheit bei den anwesenden Mitgliedern erforderlich. Falls ein Mitglied des Vereins den Auftrag hat bei bestimmten Terminen den Verein zu vertreten, ist das Mitglied in dieser Sache Entscheidungsberechtigt. Des weiteren ist der Vorstand berechtigt pro Saison frei über eine Summe von insgesamt EURO 250,- aus dem Vereinsetat zu entscheiden.

9.) Ausflüge

Der Verein unternimmt mindestens einmal pro Saison einen Ausflug zu einem Heimspiel.

10.) Interne Absprachen

Vereinsinterne Absprachen sind der Öffentlichkeit nicht weiterzugeben!

11.1) Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins muss in einer beschlussfähigen Mitgliederversammlung (¾ aller Mitglieder müssen anwesend sein) schriftlich gestellt werden. Von den anwesenden Mitgliedern bedarf es einer ¾ Mehrheit, dass die Auflösung wirksam wird.

11.2) Verwendung des Vereinsvermögens nach Auflösung

Im Falle einer Auflösung des Vereins werden die eventuell vorhandenen Geld- und Sachwerte den Jugendabteilungen gemeinnütziger Vereine in Meckesheim gespendet. Die Verteilung wird durch einen zu bestimmenden Verwalter durchgeführt.

gez. Die Vorstandschaft Stand: September 2008


Zurück - Nach oben - Startseite - 1.FC Köln - Wir / Über uns - Wir waren dabei - Fahrten zu Spielen - Mitglieder - Mitgliedschaft - Vereinssatzung - Kontakt - Impressum - Downloads - Spielplan - News - FC-News - Liga-News - Termine - Links - Bannertausch - Gästebuch - Forum



  www.koeln-fanclub-meckesheim.de / www.kfcm.de